AGB
INHALTSVERZEICHNIS
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Anwendungsbereich
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Auftragsproduktionen (Fotografien)
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Auftragsproduktionen (Gemälde und Zeichnungen)
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Urheberrecht
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Digitale Fotografien
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Vergütung
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Haftung
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Datenschutz
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Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
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Diese AGB gelten für alle dem Fotografen bzw. Künstlers erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf bzw. Künstler stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen (Fotografien)
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Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Künstlers und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
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Von den erstellten Foto-Aufnahmen wählt der Fotograf nach eigenem Ermessen Bilder für eine Auswahlgalerie aus. Nach verbindlicher Auswahl durch den Auftraggeber bearbeitet der Künstler die Aufnahmen und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
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Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber erhält vom Fotografen jeweils zwei Versionen der bearbeiteten Bilder - einmal mit großem Copyright mittig im Bild für öffentliche Präsentationen (v.a. in den sozialen Medien) sowie eine Version mit einem kleinen Copyright unten in der Bildecke für den ausschießlichen privaten Gebrauch. Bei Zuwiderhandlung und Veröffentlichung der privaten Versionen z.B, in sozialen Medien berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3. Auftragsproduktionen (Gemälde und Zeichnungen)
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Bei Auftragsproduktionen erstellt der Künstler für den Auftraggeber Zeichnungen bzw. Gemälde. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Künstlers und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
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Der Künstler erstellt die beauftragen Gemälde bzw. Zeichnungen mit den vereinbarten Materialien und überlässt sie dem Auftraggeber gemäß Auftrag (per Postversand oder persönliche Übergabe). Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
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Hat der Auftraggeber dem Künstlers keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
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Der Künster räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Gemälde bzw. der Zeichnung ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
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Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
4. Urheberrecht
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Der Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu..
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht dieentsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wirdausdrücklich abbedungen.
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Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Fotograf, sofern nichtsanderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
5. Digitale Fotografien
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Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
6. Vergütung
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Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
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Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
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Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
7. Haftung
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Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
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Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
8. Datenschutz
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Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen bzw. Künstler gespeichert.
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Der Fotograf bzw. Künstler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
9. Schlussbestimmungen
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
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Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
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Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.